Einreise nach Italien

Urlaub mit Hund in Südtirol, Einreise und Regeln in Italien

Für die Einreise nach Italien gibt es einige wichtige Punkte, die du unbedingt beachten solltest:

 

1. Dein Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um eine ein- oder dreijährige Impfung handelt, sie muss jedoch mindestens 21 Tage alt sein, bevor du nach Italien reist.

 

2. Du solltest den EU-Heimtierausweis deines Hundes mitnehmen. Dieser Ausweis dokumentiert die Impfungen und anderen wichtigen Informationen deines Hundes und ist bei der Einreise erforderlich.

 

3.  Bei der Einreise nach Italien muss dein Hund einen Mikrochip (oder eine Tätowierung) zur eindeutigen Identifizierung haben.



Gut zu Wissen

Der spezifische Gesetzestext zur Maulkorbpflicht findet sich in der Ministerialverordnung vom 6. August 2013. Diese Verordnung legt fest, dass jeder Hundebesitzer verpflichtet ist, einen Maulkorb mit sich zu führen und diesen bei Bedarf anzulegen. Die Verpflichtung gilt insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln, Aufzügen, an belebten Orten und überall dort, wo es das öffentliche Interesse oder die Sicherheit erfordert. Der Text dazu lautet:

Art. 1, Absatz 3: "Il proprietario e il detentore di un cane hanno l'obbligo di utilizzare il guinzaglio a una misura non superiore a m 1,50 durante la conduzione dell'animale nelle aree urbane e nei luoghi aperti al pubblico e di avere con sé la museruola, da applicare in caso di rischio per l'incolumità di persone o animali o su richiesta delle autorità competenti."

Übersetzung:

Art. 1, Absatz 3: "Der Eigentümer und der Halter eines Hundes sind verpflichtet, eine Leine von nicht mehr als 1,50 m Länge zu verwenden, wenn sie das Tier in städtischen Gebieten und an öffentlichen Orten führen, und einen Maulkorb bei sich zu haben, der im Falle einer Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Tieren oder auf Anfrage der zuständigen Behörden anzulegen ist.

Besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln, wie Zügen und Bussen, reicht es nicht aus, nur eine Maulschlaufe anzulegen. Viele Schaffner bestehen darauf, dass der Hund einen richtigen Maulkorb trägt. Es hat bereits Fälle gegeben, in denen Hundebesitzer und ihre Hunde aussteigen mussten, weil sie dieser Vorschrift nicht nachkamen.

Auch wenn die Kontrollen dieser Vorschriften nicht flächendeckend sind, bedeutet das nicht, dass das Gesetz nicht existiert. Es gab bereits Situationen, in denen die Maulkorbpflicht kontrolliert wurde.

Was dann jeder Einzelne daraus macht, muss letztendlich jeder für sich selbst entscheiden. 

 

Pflicht ist er in den öffentlichen Verkehrsmitteln und den Aufstiegsanlagen.

Maulkorbregelung in Südtirol - Italien
Maulkorbregelung in Südtirol - Italien

Leinenpflicht

 

In Südtirol gilt eine allgemeine Leinenpflicht, bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld. An öffentlichen Orten darf die Leine nicht länger als 1,5 Meter sein.

 

Von der Leinenpflicht ausgenommen sind ausgewiesene Freilaufzonen und Hundeplätze.

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Hundekot

Respektiere die Umwelt. Das Entsorgen von Hundekot ist Pflicht und wird streng kontrolliert. An vielen Stellen, insbesondere in den Ortschaften, gibt es Hundetoiletten, an denen man kostenlose Tüten erhält. Es ist Pflicht, solche Tütchen mitzuführen und den Kot sofort zu entfernen.

 

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Aufstiegsanlagen

Auch hier besteht Leinen- und Maulkorbpflicht, die jedoch nach Bergbahngesellschaft variiert. Das Gleiche gilt auch für die Ticketpreise. Manche bieten Ermäßigungen an, andere befördern Hunde kostenlos.

 

Öffentliche Verkehrsmittel

Kleine Hunde, die im Arm getragen werden können (bis zu 4 kg), benötigen in der Regel kein eigenes Ticket, während alle anderen Hunde ein Ticket benötigen (Erwachsenenpreis). Es ist wichtig zu beachten, dass Hunde keinen Sitzplatz besetzen dürfen. Auch hier ist die Einhaltung der Leinen- und Maulkorbpflicht (Maulschlinge reicht nicht) erforderlich.

Urlaub mit Hund in Südtirol, Einreise und Regeln in Italien

© Julia Schwärzer 

Kiener Dorfweg 18

39030 Kiens 

Italien 

 

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