Einreise nach Italien

Für die Einreise nach Italien solltes du unbedingt folgende Punkte beachten:

  • der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben. Dabei ist es egal, ob es die ein- oder dreijährige Impfung ist, sie muss aber mindesten 21 Tage alt sein.
  • du musst den EU-Heimtierausweis deines Hundes mitnehmen.


Wichtig zu wissen

Maulkorbpflicht

 

Das Mitführen eines Maulkorbs ist Vorschrift. Für die Hunde bezahlt man in den öffentlichen Verkehrsmitteln den vollen Fahrpreis. Ausgenommen davon sind Hunde, die ein Gewicht von 5 Kilogramm nicht überschreiten. Auch in den Bergbahnen gilt dieselbe Vorschrift. Ebenso sind Kotbeutel verpflichtend mitzuführen.

 

Blinden- und andere Begleithunde sind von diesen Regelungen ausgenommen.


Leinenpflicht

 

In Südtirol gilt eine allgemeine Leinenpflicht, bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld. An öffentlichen Orten darf die Leine nicht länger als 1,5 Meter sein. Wir empfehlen die Mitnahme einer Schleppleine, die dem Hund im Gelände mehr Freiraum gewährt. Von der Leinenpflicht ausgenommen sind ausgewiesene Freilaufzonen und Hundeplätze.


© Julia Schwärzer 

Kiener Dorfweg 18

39030 Kiens 

Italien 

 

Telefon +39/3498958829

Mail: suedtiromithund@gmail.com