Wenn du mit deinem Vierbeiner nach Italien reisen möchtest, gibt es ein paar Dinge, die du unbedingt beachten solltest – damit eure Reise stressfrei und sicher verläuft:
1.Tollwutimpfung
Dein Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um eine ein- oder dreijährige Impfung handelt, sie muss jedoch mindestens 21 Tage alt sein, bevor du nach Italien reist. Am besten klärst du das rechtzeitig mit deinem Tierarzt und lässt dir den Impfstatus im Heimtierausweis bestätigen.
2. Der EU-Heimtierausweis
Der EU-Heimtierausweis ist Pflicht für Reisen innerhalb der EU. In diesem Ausweis sind alle relevanten Informationen zu deinem Hund enthalten – Name, Rasse/Mix, Geburtsdatum, Besitzerdaten, Mikrochipnummer sowie Impfungen. Besonders wichtig ist der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung. Achte darauf, dass alle Eintragungen korrekt und aktuell sind – und nimm den Ausweis unbedingt im Handgepäck mit, damit du ihn jederzeit vorzeigen kannst.
3. Mikrochip
Dein Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, der den EU-Standards entspricht. Nur so kann dein Hund eindeutig identifiziert und dem Heimtierausweis zugeordnet werden. Den Chip solltest du – am besten schon vor der Reise – beim Tierarzt überprüfen lassen, um sicherzugehen, dass er korrekt funktioniert.
In Italien herrscht generelle Leinenpflicht in der Öffentlichkeit. Die Leine darf maximal 1,5 Meter lang sein. Zusätzlich musst du immer einen Maulkorb mitführen – auch wenn dein Hund ihn nicht dauerhaft tragen muss. In öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Menschenansammlungen oder auf Anweisung kann der Maulkorb verlangt werden. Es empfiehlt sich daher, deinen Hund schon vor der Reise an das Tragen des Maulkorbs zu gewöhnen – stressfreier für alle Beteiligten!
Der spezifische Gesetzestext zur Maulkorbpflicht findet sich in der Ministerialverordnung vom 6. August 2013. Diese Verordnung legt fest, dass jeder Hundebesitzer verpflichtet ist, einen Maulkorb mit sich zu führen und diesen bei Bedarf anzulegen. Die Verpflichtung gilt insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln, Aufzügen, an belebten Orten und überall dort, wo es das öffentliche Interesse oder die Sicherheit erfordert.
Der Text dazu lautet:
Art. 1, Absatz 3: "Il proprietario e il detentore di un cane hanno l'obbligo di utilizzare il guinzaglio a una misura non superiore a m 1,50 durante la conduzione dell'animale nelle aree urbane e nei luoghi aperti al pubblico e di avere con sé la museruola, da applicare in caso di rischio per l'incolumità di persone o animali o su richiesta delle autorità competenti."
Übersetzung:
Art. 1, Absatz 3: "Der Eigentümer und der Halter eines Hundes sind verpflichtet, eine Leine von nicht mehr als 1,50 m Länge zu verwenden, wenn sie das Tier in städtischen Gebieten und an öffentlichen Orten führen, und einen Maulkorb bei sich zu haben, der im Falle einer Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Tieren oder auf Anfrage der zuständigen Behörden anzulegen ist.
Besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln, wie Zügen und Bussen, reicht es nicht aus, nur eine Maulschlaufe anzulegen. Viele Schaffner bestehen darauf, dass der Hund einen richtigen Maulkorb trägt. Es hat bereits Fälle gegeben, in denen Hundebesitzer und ihre Hunde aussteigen mussten, weil sie dieser Vorschrift nicht nachkamen.
Auch wenn die Kontrollen dieser Vorschriften nicht flächendeckend sind, bedeutet das nicht, dass das Gesetz nicht existiert. Es gab bereits Situationen, in denen die Maulkorbpflicht kontrolliert wurde.
Was dann jeder Einzelne daraus macht, muss letztendlich jeder für sich selbst entscheiden.
Pflicht ist er in den öffentlichen Verkehrsmitteln und den Aufstiegsanlagen.
Leinenpflicht
In Südtirol gilt eine allgemeine Leinenpflicht, bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld. An öffentlichen Orten darf die Leine nicht länger als 1,5 Meter sein.
Von der Leinenpflicht ausgenommen sind ausgewiesene Freilaufzonen und Hundeplätze.
Hundekot
Respektiere die Umwelt. Das Entsorgen von Hundekot ist Pflicht und wird streng kontrolliert. An vielen Stellen, insbesondere in den Ortschaften, gibt es Hundetoiletten, an denen man kostenlose Tüten erhält. In vielen italienischen Gemeinden gibt es strenge Vorschriften zur Hundehygiene im öffentlichen Raum. Das bedeutet: Kotbeutel sind Pflicht, und du bist dazu verpflichtet, die Hinterlassenschaften deines Hundes umgehend zu beseitigen. In einigen Städten kann das Nicht-Mitführen von Kotbeuteln sogar mit einem Bußgeld geahndet werden – also lieber immer ein paar Tütchen in der Tasche haben.
Aufstiegsanlagen
Auch hier besteht Leinen- und Maulkorbpflicht, die jedoch nach Bergbahngesellschaft variiert. Das Gleiche gilt auch für die Ticketpreise. Manche bieten Ermäßigungen an, andere befördern Hunde kostenlos.
Öffentliche Verkehrsmittel
Kleine Hunde, die im Arm getragen werden können (bis zu 4 kg), benötigen in der Regel kein eigenes Ticket, während alle anderen Hunde ein Ticket benötigen (Erwachsenenpreis). Es ist wichtig zu beachten, dass Hunde keinen Sitzplatz besetzen dürfen. Auch hier ist die Einhaltung der Leinen- und Maulkorbpflicht (Maulschlinge reicht nicht) erforderlich.